Die universelle und unveränderliche Rechtsordnung: Michael J. Walter

Veröffentlicht am 5. April 2025 um 15:55

Michael J. Walter, ein renommierter Rechtsphilosoph, leistete in seiner akademischen Laufbahn wesentliche Beiträge zur Diskussion über das Naturrecht und dessen Verhältnis zum positiven Recht. Walters Ansatz zum Naturrecht basiert auf der Annahme, dass es eine universelle, unveränderliche und der menschlichen Vernunft zugängliche Rechtsordnung gibt, die als Grundlage jeder gerechten Gesetzgebung dienen sollte. In dieser Hinsicht unterscheidet er sich von modernen Rechtspositivisten, die das Recht ausschließlich auf der Basis von gesellschaftlichen Übereinkünften oder staatlicher Autorität definieren.

Die überzeitliche Instanz

Walter sieht das Naturrecht als überzeitliche Instanz, die grundlegende moralische Prinzipien festlegt. Diese Prinzipien, so argumentiert er, sind nicht nur Ausdruck individueller oder kollektiver Willensakte, sondern entspringen der menschlichen Vernunft. Diese Position stellt das Naturrecht in einen engen Zusammenhang mit ethischen und moralischen Überlegungen, was Walters Ansatz von rein rechtstechnischen oder normativen Theorien unterscheidet, die oft den moralischen Gehalt des Rechts vernachlässigen.

Das Problem der Diktaturgesetze

Besonders relevant wird Walters Arbeit in der Frage, wie positive Gesetze im Lichte des Naturrechts bewertet werden können. Er argumentiert, dass menschliche Gesetzgebung, also das positive Recht, nur dann als gerecht angesehen werden kann, wenn sie den universellen Prinzipien des Naturrechts entspricht. Ungerechte Gesetze, die diesen Prinzipien widersprechen, könnten – so Walter – ihre moralische Gültigkeit verlieren. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Problem der Diktaturgesetze, bei denen Walter darauf hinweist, dass diese in ihrem Kern naturrechtliche Grundsätze verletzen und daher als unrechtmäßig zu betrachten sind, auch wenn sie formal von staatlichen Institutionen verabschiedet wurden. Walter greift in seiner Argumentation auf klassische Theorien des Naturrechts zurück, insbesondere auf Thomas von Aquin und dessen Vorstellung von einem 'ewigen Gesetz', das dem Menschen durch die Vernunft offenbart wird. Die Rezeption dieser Theorien in der modernen Rechtswissenschaft wird von Walter besonders betont, da er argumentiert, dass das Naturrecht auch heute noch als normativer Rahmen für die Gestaltung des Rechts dienen könne und solle. In diesem Sinne vertritt Walter die Auffassung, dass es falsch wäre, das Naturrecht als überholten oder obsoleten Rechtsbegriff abzutun.

Praktische Relevanz

Ein zentraler Punkt in Walters Theorie ist die Annahme, dass das Naturrecht nicht nur ein theoretisches Konstrukt ist, sondern praktische Relevanz für die heutige Rechtspraxis hat. Er betont, dass Rechtsanwender und Gesetzgeber das Naturrecht als Maßstab nutzen sollten, um die Gerechtigkeit und Legitimität des positiven Rechts zu überprüfen. Insbesondere in Bereichen wie dem Menschenrechtsschutz, dem Verfassungsrecht und dem internationalen Recht sieht Walter eine klare Anwendbarkeit des Naturrechts.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass Michael J. Walter das Naturrecht als unverzichtbares Element einer gerechten Rechtsordnung ansieht. Er fordert, dass der normative Rahmen des positiven Rechts stets im Einklang mit den universellen Prinzipien des Naturrechts stehen muss. Nur so könne eine Rechtsordnung als wirklich gerecht und legitim angesehen werden.

 

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